Tippgeberprovision für Immobilien

Empfehlen, Vermitteln und Profitieren.

Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann lohnt sich ein Tipp für Sie gleich doppelt: Sie unterstützen den Verkäufer bei der professionellen Vermarktung – und sichern sich eine attraktive Tippgeberprovision.

Sobald durch Ihren Tipp ein erfolgreicher Immobilienverkauf zustande kommt, erhalten Sie Ihre Provision selbstverständlich zuverlässig ausgezahlt.

Eine Tippgeberprovision kann gezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen vollständig erfüllt sind:

  • Die Immobilie ist Lilli Schmidt Immobilien Bremen noch nicht bekannt
  • Die Immobilie ist noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten
    (z. B. auf Online-Portalen, per Verkaufsschild oder Zeitungsanzeige)
  • Die Immobilie befindet sich im Großraum Bremen
  • Die Tippgebervereinbarung erfolgt vor oder spätestens bei der Weitergabe des Kontakts

 
Wichtig: Wird ein Objekt zuerst vermittelt und der Provisionsanspruch erst später gemeldet, kann eine Berücksichtigung leider nicht erfolgen.

Sie können Ihre Tippgeberprovision auch sichern, wenn Sie uns direkt dem Eigentümer empfehlen. Auch hier gilt: Bitte unbedingt vor dem Erstkontakt des Eigentümers bei uns melden. Ist uns der Verkäufer bereits bekannt, entfällt leider der Provisionsanspruch.

Lilli Schmidt Immobilienmaklerin in Bremen

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Wenn Sie ein passendes Objekt kennen und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie uns Ihren Hinweis schnell und unkompliziert über das Tippgeberformular übermitteln.

Ein guter Tipp lohnt sich – für alle Beteiligten.

Kundenerfahrungen